Aufgabenkreise
Aufgabenkreise der rechtlichen Betreuung
Nicht jede Betreuung umfasst alle Lebensbereiche.
Die Betreuungsbehörde prüft zunächst, welche Angelegenheiten die betroffene Person noch selbstständig regeln kann – und in welchen Bereichen Unterstützung erforderlich ist.
Auf dieser Grundlage entscheidet das Betreuungsgericht, welche konkreten Aufgabenkreise dem Betreuer übertragen werden.
Gesundheitssorge
Im Bereich der Gesundheitssorge unterstützt der Betreuer bei allen rechtlichen Angelegenheiten rund um die medizinische Versorgung.
Dazu gehören unter anderem:
Abstimmung mit Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen
Organisation von Behandlungen und Therapien
Beantragung von Rehabilitationsmaßnahmen
Vermittlung von Pflegediensten oder weiteren Hilfen
Ziel ist es, die medizinische Versorgung sicherzustellen und – soweit möglich – langfristig zu stabilisieren oder zu verbessern.
Vermögenssorge
Im Rahmen der Vermögenssorge unterstützt der Betreuer bei der Verwaltung von Einkommen und Vermögen.
Dazu können gehören:
Regelung des Zahlungsverkehrs
Sichtung und Ordnung von Unterlagen
Kontaktaufnahme mit Behörden, Rentenstellen oder Versicherungen
Sicherstellung eines regelmäßigen Einkommens
Einleitung einer nachhaltigen Schuldenregulierung bei Verschuldung
Wichtig ist: Auch im Bereich der Vermögenssorge gilt die gesetzlich verankerte Wunschbefolgungspflicht (§ 1838 BGB in Verbindung mit § 1821 BGB, seit 01.01.2023).
Das bedeutet: Maßstab allen Handelns ist der Wille und das Selbstbestimmungsrecht der betreuten Person.
Wohnungsangelegenheiten
Der Betreuer kann mit dem Aufgabenkreis Wohnungsangelegenheiten betraut werden.
Hierzu zählen beispielsweise:
Sicherung und Erhalt der Wohnung
Kontakt mit Vermietern oder Hausverwaltungen
Organisation unterstützender Hilfen im Wohnumfeld
Unterstützung bei einem Wohnungswechsel
In bestimmten Situationen – etwa beim Umzug in ein Pflegeheim – kann auch die Kündigung und Räumung der Wohnung erforderlich sein. Auch hier erfolgt die Unterstützung unter Beachtung des geäußerten Willens der betroffenen Person.
Vertretung gegenüber Behörden und Institutionen
Der Betreuer kann die betroffene Person gegenüber Behörden, Gerichten, Versicherungen oder Krankenkassen vertreten und dort ihre rechtlichen Interessen wahrnehmen.
Diese Vertretung erfolgt jedoch nur dann, wenn die betroffene Person ihre Angelegenheiten in diesem Bereich nicht mehr selbst regeln kann.
Rechtliche Betreuung – keine praktische Pflege
Wichtig zu wissen:
Ein rechtlicher Betreuer übernimmt keine tatsächliche Pflege oder Alltagsbetreuung.
Praktische Hilfen leisten beispielsweise:
Pflegedienste
Sozialdienste
Haushaltshilfen
Ärzte oder therapeutische Einrichtungen
Der Betreuer hat die Aufgabe, diese Hilfen – je nach übertragenem Aufgabenkreis – zu organisieren, zu koordinieren und die erforderlichen Anträge zu stellen.
Individuell und bedarfsgerecht
Die Aufgabenkreise werden stets individuell festgelegt und orientieren sich ausschließlich am tatsächlichen Unterstützungsbedarf.
Gerne beraten wir Sie persönlich zu möglichen Aufgabenbereichen und deren Bedeutung im konkreten Einzelfall.ganisieren, die erforderliche Anträge stellen.