Paritätischer Betreuungsverein Frankfurt am Main e.V.
Fischerfeldstraße 7-11
60311 Frankfurt am Main
Tel.: (069) 92101991 o. (069) 92039992
Fax: (069) 21995724
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Eine rechtliche Betreuung kann entweder von der betroffenen Person selbst beantragt oder von Dritten angeregt werden. Häufig sind es Angehörige, Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser, Nachbarn oder Pflegeeinrichtungen, die eine Betreuung beim zuständigen Betreuungsgericht anregen.
Die Anregung kann schriftlich oder mündlich erfolgen.
Sobald das Gericht Kenntnis von einer möglichen Betreuungsbedürftigkeit erhält, prüft es von Amts wegen, ob eine Betreuung notwendig ist. Dabei wird sorgfältig festgestellt:
Besteht tatsächlich ein Unterstützungsbedarf?
Ist die Betreuung gewünscht?
Für welche Lebensbereiche ist sie erforderlich?
Wichtig: Gegen den freien Willen einer volljährigen Person darf keine Betreuung eingerichtet werden.
Kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass eine Betreuung erforderlich ist, bestellt es eine rechtliche Betreuerin oder einen rechtlichen Betreuer. Gleichzeitig legt es fest, für welche Aufgabenkreise die Betreuung gilt – beispielsweise in gesundheitlichen, finanziellen oder behördlichen Angelegenheiten.
Ist die betroffene Person mit der Entscheidung nicht einverstanden, kann sie Beschwerde einlegen. Diese wird vom Gericht geprüft.
Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch und klären gemeinsam, welche Schritte in Ihrer Situation sinnvoll sind.