Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Betreuungsanregung

Wie kommt es zu einer Betreuung?

 

Eine Betreuung kann man für sich selbst beantragen oder für eine andere Person anregen. Oftmals ist der Anregende ein Angehöriger, der Arzt, das Krankenhaus, ein Nachbar oder das Pflegeheim. Den Antrag/Anregung kann man schriftlich oder mündlich beim Betreuungsgericht stellen. Hat das Betreuungsgericht Kenntnis von der möglichen Notwendigkeit einer Betreuung Kenntnis erlangt prüft es von Amts wegen, ob eine Betreuung tatsächlich notwendig und gewünscht ist. Gegen den freien Willen einer volljährigen Person kann es keine Betreuung geben. Wenn tatsächlich eine Betreuung notwendig ist, bestimmt das Gericht einen Betreuer und entscheidet, für welche Bereiche eine Betreuung stattfinden soll. Wenn der Betreute damit nicht einverstanden ist, kann er Beschwerde dagegen einlegen. Das Gericht muss diese Beschwerde prüfen.

 

 

Haben Sie weitere Fragen zur Betreuungsanregung informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

Kontakt

Paritätischer Betreuungsverein Frankfurt am Main e.V.

Fischerfeldstraße 7-11

60311 Frankfurt am Main

Tel.: (069) 21995673

Fax: (069) 21995724

E-Mail: