Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

 

§§ 1358 BGB

Notvertretungsrecht für Ehegatten in der Gesundheitssorge

Seit dem 01. Januar 2023 gilt das neue Betreuungsrecht und damit das Notvertretungsrecht in Angelegenheiten der Gesundheitssorge  durch den Ehegatten nach § 1358 BGB

Ist es einem Ehepartner aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Krankheit nicht möglich, seine Angelegenheiten der Gesundheitssorge rechtlich zu besorgen, so ist der andere Ehegatte berechtigt, ihn zu vertreten.

 

Die Vertretungsbefugnis gilt für:

  • Einwilligung in oder Untersagung von Untersuchungen des Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztlichen Eingriffen, nebst der ärztlichen Aufklärung
  • Abschluss und Durchsetzung von Behandlungsverträgen, Krankenhausverträgen oder Verträge über eilige Maßnahmen der Rehabilitation und der Pflege
  • Entscheidungen über freiheitsentziehende Maßnahmen bis zu einer Dauer von sechs Wochen, § 1831 Abs. 4 BGB
  • Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Dritten
  • Einsichtnahme in Behandlungsunterlagen, eingeschlossen ist die Entscheidung über deren Weitergabe an Dritte
  • behandelnden Ärzt:Innen sind gegenüber dem vertretenden Ehegatten von der Schweigepflicht entbunden



 

Wann gilt das Notvertretungsrecht nicht? 

 

Kein Notvertretungsrecht besteht

  • bei getrennt lebenden Ehegatten,
  • wenn der vertretene Ehegatte dies ablehnt,
  • wenn eine Vollmacht oder eine rechtliche Betreuung für die genannten Aufgaben besteht,
  • wenn die Voraussetzungen für das Vertretungsrecht wegfallen oder
  • wenn mehr als sechs Monate seit dem Eintritt der genannten Voraussetzungen für das Vertretungsrecht vergangen sind

 

Was ist noch zu beachten?

 

Bei der Ausübung des Vertretungsrechts ist der vertretende Ehegatte stets an sämtliche betreuungsrechtlichen Regelungen im Zusammenhang mit Wunschbefolgung, Patientenverfügungen, ärztlichen oder freiheitsentziehenden Maßnahmen gebunden.

 

Kontakt

Paritätischer Betreuungsverein Frankfurt am Main e.V.

Fischerfeldstraße 7-11

60311 Frankfurt am Main

Tel.: (069) 92101991 o. (069) 92039992

Fax: (069) 21995724

E-Mail: