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Kosten der Betreuung

Wie viel kostet der Berufsbetreuer?

Seit dem 01.07.2005 werden Berufsbetreuer pauschal vergütet. Wie viel der Betreuer für seine Tätigkeit erhält, hängt von bestimmten Faktoren ab: Ist der Betreute vermögend oder mittellos? Wohnt er zu Hause oder in einer Einrichtung? Wie lange besteht die Betreuung schon?

 

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass zu Beginn einer Betreuung ein zeitlich größerer Aufwand notwendig ist als nach einigen Monaten. Ebenso wird die Betreuung eines Heimbewohners durch die Versorgung vor Ort weniger Arbeitsaufwand erzeugen als das Bewohnen einer eigenen Wohnung.

 

Der Gesetzgeber unterscheidet weiter nach Qualifikation des Berufsbetreuers.

Zahlen zu den Kosten einer Berufsbetreuung finden Sie HIER.

 

Wie viel kostet das Betreuungsverfahren?

Hier ist zwischen Gebühren, gerichtlichen und außergerichtlichen Auslagen zu unterscheiden. Ab einem Vermögen der betreuten Person von mehr als 25.000,00 Euro nach Abzug aller Verbindlichkeiten fallen an:

 

  • Gerichtskosten im Rahmen der Betreuung (Gebühren und Auslagen, insbesondere eine Pauschale für Dokumente und Auslagen für Sachverständige)

  • 10,00 Euro pro Jahr je angefangenen 5.000,00 Euro, um die das Vermögen von 25.000,00 Euro überschritten wird für eine auf Dauer angelegte Betreuung (mindestens 200,00  Euro pro Jahr)

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Nähere Informationen finden Sie HIER.

 

Wer trägt die Kosten?

Grundsätzlich liegt der Vermögensschonbetrag des Betreuten bei 10.000 €. Ob vorhandenes Einkommen vergütungsrelevant ist, wird nach dem Einzelfall entschieden. Gerne informieren wir Sie zu diesem umfangreichen Thema in einem persönlichen Gespräch.

 

Kontakt

Paritätischer Betreuungsverein Frankfurt am Main e.V.

Fischerfeldstraße 7-11

60311 Frankfurt am Main

Tel.: (069) 92101991 o. (069) 92039992

Fax: (069) 21995724

E-Mail: