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Aufgabenkreise

Die Betreuungsbehörde prüft, welche Bereiche der Betroffene noch selbständig erledigen kann und in welchen Lebensbereichen er Unterstützung braucht.

Der Richter oder die Richterin entscheidet über die Aufgabenbereiche des Betreuers.
 

BEISPIELE FÜR AUFGABENKREISE


Gesundheitssorge

  • Der Betreuer hält Rücksprache mit Ärzten, Krankenkassen und Krankenhäusern, um die medizinische Versorgung des Betreuten sicherzustellen. Durch die Vermittlung an Pflegedienste oder die Einleitung von erforderlichen Rehabilitationsmaßnahmen kann eine langfristige Verbesserung der gesundheitlichen Situation erreicht werden.

 

Vermögenssorge

  • Der Betreuer unterstützt den Betroffenen bei der Verwaltung von Einkommen und Vermögen und kann, bei Bedarf, den erforderlichen Zahlungsverkehr tätigen. Bei Verschuldungssituationen ist die Einleitung einer nachhaltigen Schuldenregulierung nötig.

    Der Betreuer sichtet vorhandener Unterlagen, nimmt Kontakt mit Behörden und Rentenkassen auf und wird dadurch für ein regelmäßiges Einkommen sorgen.

  • Wichtig auch hier: Der Handlungsmaßstab auch im Rahmen der Vermögensverwaltung durch gesetzliche Betreuung ist die Wunschbefolgungspflicht. Ausdrücklich ist diese in den § 1838 BGB seit 01.01.2023 geregelt. § 1838 BGB verweist direkt auf die neu konzipierte „Magna Charta“ des Betreuungsrechts - den § 1821 BGB. Dieser ist Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts der Betroffenen. 

 

Wohnungsangelegenheiten

  • Der Betreuer gewährleistet den Erhalt des Wohnraums. Hierfür tritt er in direkten Kontakt mit der Hausverwaltung, dem Vermieter oder anderen Beteiligten. Durch den Aufbau eines sozialen Netzwerkes können die Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Wohnen in der eigenen Wohnung geschaffen werden.

    In manchen Fällen wird der Betreuer bei der Wohnungskündigung und Räumung helfen. Dies ist meist dann der Fall, wenn der Betroffene sich zu einem Umzug in ein Pflegeheim entscheidet.

    Der Betreuer kann bei einem Wohnungswechsel unterstützend tätig werden.


Vertretung gegenüber Behörden, Gerichten, Versicherungen und Krankenkassen

  • Der Betreuer tritt für den Betreuten bei Behörden, Gerichten, Versicherungen oder Krankenkassen auf und nimmt dort seine Interessen wahr.


Bitte beachten Sie!

Ein Betreuer leistet nie eine "tatsächliche Betreuung", sondern nur die rechtliche Betreuung. Tatsächliche Betreuung leisten beispielsweise der Pflegedienst, der Sozialdienst, die Einkaufshilfe oder der Arzt. Der Betreuer soll diese Hilfen jedoch - je nach seinen Aufgabenkreisen- in die Wege leiten, organisieren, die erforderliche Anträge stellen.

Kontakt

Paritätischer Betreuungsverein Frankfurt am Main e.V.

Fischerfeldstraße 7-11

60311 Frankfurt am Main

Tel.: (069) 21995673

Fax: (069) 21995724

E-Mail: