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Aufgabenkreise

Aufgabenkreise der rechtlichen Betreuung

Nicht jede Betreuung umfasst alle Lebensbereiche.
Die Betreuungsbehörde prüft zunächst, welche Angelegenheiten die betroffene Person noch selbstständig regeln kann – und in welchen Bereichen Unterstützung erforderlich ist.

Auf dieser Grundlage entscheidet das Betreuungsgericht, welche konkreten Aufgabenkreise dem Betreuer übertragen werden.


Gesundheitssorge

Im Bereich der Gesundheitssorge unterstützt der Betreuer bei allen rechtlichen Angelegenheiten rund um die medizinische Versorgung.

Dazu gehören unter anderem:

  • Abstimmung mit Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen

  • Organisation von Behandlungen und Therapien

  • Beantragung von Rehabilitationsmaßnahmen

  • Vermittlung von Pflegediensten oder weiteren Hilfen

Ziel ist es, die medizinische Versorgung sicherzustellen und – soweit möglich – langfristig zu stabilisieren oder zu verbessern.


Vermögenssorge

Im Rahmen der Vermögenssorge unterstützt der Betreuer bei der Verwaltung von Einkommen und Vermögen.

Dazu können gehören:

  • Regelung des Zahlungsverkehrs

  • Sichtung und Ordnung von Unterlagen

  • Kontaktaufnahme mit Behörden, Rentenstellen oder Versicherungen

  • Sicherstellung eines regelmäßigen Einkommens

  • Einleitung einer nachhaltigen Schuldenregulierung bei Verschuldung

Wichtig ist: Auch im Bereich der Vermögenssorge gilt die gesetzlich verankerte Wunschbefolgungspflicht (§ 1838 BGB in Verbindung mit § 1821 BGB, seit 01.01.2023).

Das bedeutet: Maßstab allen Handelns ist der Wille und das Selbstbestimmungsrecht der betreuten Person.


Wohnungsangelegenheiten

Der Betreuer kann mit dem Aufgabenkreis Wohnungsangelegenheiten betraut werden.

Hierzu zählen beispielsweise:

  • Sicherung und Erhalt der Wohnung

  • Kontakt mit Vermietern oder Hausverwaltungen

  • Organisation unterstützender Hilfen im Wohnumfeld

  • Unterstützung bei einem Wohnungswechsel

In bestimmten Situationen – etwa beim Umzug in ein Pflegeheim – kann auch die Kündigung und Räumung der Wohnung erforderlich sein. Auch hier erfolgt die Unterstützung unter Beachtung des geäußerten Willens der betroffenen Person.


Vertretung gegenüber Behörden und Institutionen

Der Betreuer kann die betroffene Person gegenüber Behörden, Gerichten, Versicherungen oder Krankenkassen vertreten und dort ihre rechtlichen Interessen wahrnehmen.

Diese Vertretung erfolgt jedoch nur dann, wenn die betroffene Person ihre Angelegenheiten in diesem Bereich nicht mehr selbst regeln kann.


Rechtliche Betreuung – keine praktische Pflege

Wichtig zu wissen:
Ein rechtlicher Betreuer übernimmt keine tatsächliche Pflege oder Alltagsbetreuung.

Praktische Hilfen leisten beispielsweise:

  • Pflegedienste

  • Sozialdienste

  • Haushaltshilfen

  • Ärzte oder therapeutische Einrichtungen

Der Betreuer hat die Aufgabe, diese Hilfen – je nach übertragenem Aufgabenkreis – zu organisieren, zu koordinieren und die erforderlichen Anträge zu stellen.


Individuell und bedarfsgerecht

Die Aufgabenkreise werden stets individuell festgelegt und orientieren sich ausschließlich am tatsächlichen Unterstützungsbedarf.

Gerne beraten wir Sie persönlich zu möglichen Aufgabenbereichen und deren Bedeutung im konkreten Einzelfall.ganisieren, die erforderliche Anträge stellen.

Kontakt

Paritätischer Betreuungsverein Frankfurt am Main e.V.

Fischerfeldstraße 7-11

60311 Frankfurt am Main

Tel.: (069) 92101991 o. (069) 92039992

Fax: (069) 21995724

E-Mail: