Paritätischer Betreuungsverein Frankfurt am Main e.V.
Fischerfeldstraße 7-11
60311 Frankfurt am Main
Tel.: (069) 92101991 o. (069) 92039992
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Nach den gesetzlichen Bestimmungen kann für einen volljährigen Menschen ein rechtlicher Betreuer bestellt werden, wenn aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung die eigenen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst geregelt werden können.
Eine Betreuung wird nur eingerichtet, wenn sie tatsächlich erforderlich ist.
Der rechtliche Betreuer übernimmt die Aufgabe, die Angelegenheiten des Betroffenen rechtlich zu besorgen – jedoch mit einem klaren Grundsatz:
Unterstützung vor Vertretung.
Ziel ist es, die betroffene Person dabei zu unterstützen, ihre Angelegenheiten soweit wie möglich selbst zu regeln. Vom Vertretungsrecht macht der Betreuer nur Gebrauch, wenn dies tatsächlich notwendig ist.
Seit dem 1. Januar 2023 gilt die sogenannte Wunschbefolgungspflicht.
Betreuerinnen und Betreuer sind verpflichtet, die Angelegenheiten so zu regeln, dass der Betroffene sein Leben im Rahmen seiner Möglichkeiten nach eigenen Wünschen gestalten kann.
Dafür müssen die Wünsche zunächst ermittelt und mit der betroffenen Person besprochen werden. Dies gilt auch für Wünsche, die bei der Auswahl der Betreuungsperson geäußert wurden – es sei denn, es ist erkennbar, dass daran nicht mehr festgehalten wird.
Von den geäußerten Wünschen darf nur in zwei gesetzlich geregelten Fällen abgewichen werden:
wenn durch die Umsetzung der Wunschentscheidung eine erhebliche Gefahr für die Person oder das Vermögen entsteht und der Betroffene diese Gefahr krankheitsbedingt nicht erkennen oder nicht entsprechend handeln kann,
oder wenn die Umsetzung dem Betreuer nicht zumutbar ist.
Ein rechtlicher Betreuer muss den persönlichen Kontakt zur betreuten Person halten und sich regelmäßig ein eigenes Bild von deren Lebenssituation verschaffen.
In diesen Gesprächen werden persönliche Angelegenheiten besprochen und Entscheidungen gemeinsam vorbereitet.
Rechtliche Betreuer unterliegen der Aufsicht des Betreuungsgerichts. Sie sind verpflichtet,
regelmäßig Bericht zu erstatten,
Auskunft über das verwaltete Vermögen zu geben,
Einnahmen und Ausgaben nachvollziehbar zu dokumentieren.
So wird Transparenz und rechtliche Sicherheit gewährleistet.
Eine rechtliche Betreuung bedeutet Unterstützung mit Respekt vor Selbstbestimmung und Würde.
Gerne beraten wir Sie persönlich zu Ablauf, Voraussetzungen und individuellen Fragestellungen.