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Leiden, Krankheit, Sterben: Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich es nicht mehr selbst entscheiden kann?

Gerd Altmann auf Pixabay

Die Patientenverfügung ist eine schriftliche Vorausverfügung einer einwilligungsfähigen und volljährigen Person für den Fall ihrer Einwilligungsunfähigkeit. Das bedeutet, die betroffene Person kann ihren Willen nicht mehr (wirksam) erklären. Sie bezieht sich auf medizinische Maßnahmen wie ärztliche Heileingriffe und steht meist im Zusammenhang mit der Verweigerung lebensverlängernder Maßnahmen. Was genau unter einer Patientenverfügung zu verstehen ist, richtet sich nach der jeweiligen (nationalen) Rechtsordnung.

Sehen Sie hierzu die Broschüre des Bundesministerium der Justiz:

Beachten Sie bitte auch die Hinweise zur aktuellen Rechtsprechung im Zusammenhang mit einer Patientenverfügung:

Kontakt

Paritätischer Betreuungsverein Frankfurt am Main e.V.

Fischerfeldstraße 7-11

60311 Frankfurt am Main

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Fax: (069) 21995724

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